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   BPatG, 28.11.2000 - 33 W (pat) 126/00   

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https://dejure.org/2000,24771
BPatG, 28.11.2000 - 33 W (pat) 126/00 (https://dejure.org/2000,24771)
BPatG, Entscheidung vom 28.11.2000 - 33 W (pat) 126/00 (https://dejure.org/2000,24771)
BPatG, Entscheidung vom 28. November 2000 - 33 W (pat) 126/00 (https://dejure.org/2000,24771)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 33 W (pat) 126/00
    Andererseits liegt ohne jede analytische Betrachtung aber ohnehin die rein beschreibende Bedeutung nahe, daß die einzelnen oder in einem Verbund unter der Bezeichnung "TegernseeCard" angebotenen beanspruchten Dienstleistungen mittels einer eigens für die Tegernsee-Region konzipierten Berechtigungskarte, von welcher der Verkehr einige attraktive Vergünstigungen erwarten kann, wie sie auch über andere gebräuchliche Kunden-, Service-, Club- oder Mitgliedskarten gewährt werden, in Anspruch genommen werden sollen, zumal es schon seit langem in zahlreichen Urlaubsgebieten einen sogenannten "Ferienpaß" gibt, die Stadt Tegernsee ein bekannter Kurort ist und das Gebiet um den Tegernsee als Ferienregion mit beachtlichem Fremdenverkehr einige Beliebtheit genießt (vgl Brockhaus Die Enzyklopädie in 24 Bänden, 20. Auflage, Bd 21, 1998, S 613 unter "Tegernsee"; EuGH GRUR 1999, 723, 725 f - Chiemsee).
  • BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 33 W (pat) 126/00
    Die im Verkehr üblichen "Card"-Bezeichnungen weisen regelmäßig eine vorangestellte konkretisierende Angabe auf, die entweder das kartenausgebende Unternehmen betriebskennzeichnend individualisierend bezeichnet - wie beispielsweise "VISA-Card", "Postbank Card", "HERTIE Card", "IKEA Card" etc -, oder sachlich beschreibend die Art, den Verwendungszweck oder den Einsatzbereich der betreffenden Karte nennt - wie beispielsweise "Smart Card", "Cash Card", "Calling Card", "Shopping Card" etc (vgl auch Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2000 - 33 W (pat) 82/00 - select card; vom 8. Mai 1998 - 33 W (pat) 136/98 - PayCard; vom 7. März 1997 - 33 W (pat) 110/96 - AERO-CARD/EUROCARD; vom 6. Dezember 1996 - 12 W (pat) 2/96 - TENNISCARD, - 12 W (pat) 3/96 - POLOCARD, - 12 W (pat) 4/96 - SPORTCARD; vom 25. Oktober 1996 - 12 W (pat) 16/96 - EUROCARD).
  • BPatG, 08.05.1998 - 33 W (pat) 136/98
    Auszug aus BPatG, 28.11.2000 - 33 W (pat) 126/00
    Die im Verkehr üblichen "Card"-Bezeichnungen weisen regelmäßig eine vorangestellte konkretisierende Angabe auf, die entweder das kartenausgebende Unternehmen betriebskennzeichnend individualisierend bezeichnet - wie beispielsweise "VISA-Card", "Postbank Card", "HERTIE Card", "IKEA Card" etc -, oder sachlich beschreibend die Art, den Verwendungszweck oder den Einsatzbereich der betreffenden Karte nennt - wie beispielsweise "Smart Card", "Cash Card", "Calling Card", "Shopping Card" etc (vgl auch Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2000 - 33 W (pat) 82/00 - select card; vom 8. Mai 1998 - 33 W (pat) 136/98 - PayCard; vom 7. März 1997 - 33 W (pat) 110/96 - AERO-CARD/EUROCARD; vom 6. Dezember 1996 - 12 W (pat) 2/96 - TENNISCARD, - 12 W (pat) 3/96 - POLOCARD, - 12 W (pat) 4/96 - SPORTCARD; vom 25. Oktober 1996 - 12 W (pat) 16/96 - EUROCARD).
  • BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 264/00
    Denn eigens für eine bestimmte geographische Region konzipierte Berechtigungskarten für Einheimische, Besucher oder Urlauber zur Inanspruchnahme einzelner oder im Verbund angebotener Dienstleistungen sind bereits vielerorts bekannt (vgl zB den der Anmelderin bereits mit Zwischenbescheid vom 19. Januar 2001 zur Kenntnisnahme übersandten Beschluß des Senats vom 28. November 2000 - 33 W (pat) 126/00 - TegernseeCard).
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